Überblick
Für die Schweizer Einordnung zählt die amtliche Anbieterzuordnung. Eine deutschsprachige Oberfläche, ein Schweizer Zahlungsmittel oder eine ausländische Lizenz belegen keine Schweizer Bewilligung. Die ESBK veröffentlicht die Online-Plattformen der bewilligten Spielbanken auf ihrer eigenen Website.
Eine Adresse mit der richtigen Quelle vergleichen
Vergleiche die konkrete Webadresse und die bezeichnete Spielbank mit der amtlichen Liste. Ein ähnlicher Markenname auf einer anderen Domain ist keine Bestätigung. Bei der Prüfung am 21. Oktober 2026 ist 22BET in der verlinkten ESBK-Liste nicht als Schweizer Online-Spielbank aufgeführt. Der Partnerlink dieser Redaktion ändert diese Einordnung nicht.
Praktische Einordnung
Für Schweizer Onlinecasinos veröffentlicht die ESBK ein Verzeichnis bewilligter Angebote. Vergleichen Sie dort den tatsächlichen Anbieter und die verwendete Internetadresse, statt sich auf eine Werbeaussage zu verlassen. Sportwetten fallen in einen anderen Aufsichtsbereich als Onlinecasinos. Die Gespa informiert über nicht bewilligte Angebote und Zugangssperren; eine ausländische Lizenz ersetzt keine Prüfung der Schweizer Voraussetzungen.
Quellen

